Neues vom Betzenberg

DFB-Sportgericht verhandelt Einspruch des FCK

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) verhandelt am Donnerstag, den 18. August 2016, ab 12 Uhr im Frankfurter Hermann-Neuberger-Haus mündlich die Sportstrafsache gegen den Zweitbundesligisten 1. FC Kaiserslautern. Geleitet wird die Verhandlung von Robert Deller.

Der 1. FC Kaiserslautern hatte fristgerecht Einspruch gegen das Einzelrichterurteil des DFB-Sportgerichts vom 5. Juli 2016 eingelegt. Dieses hatte den Klub nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen dreier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 22.000 Euro belegt. Bis zu 8000 Euro davon könnte der Verein demnach für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2016 nachzuweisen wäre.

Darüber hinaus verlängerte das Sportgericht im Einzelrichterurteil die Bewährungszeit des bereits am 8. Februar 2016 gegen den 1. FC Kaiserslautern auf Bewährung verhängten Teilausschlusses der Öffentlichkeit für ein Zweitliga-Heimspiel um ein halbes Jahr bis zum 30. Juni 2017. Die ursprüngliche Bewährungszeit wäre bis Ende des Jahres 2016 gelaufen.

In der 71. Minute des Zweitligaspiels gegen den Karlsruher SC am 10. April 2016 musste die Begegnung für etwa eine halbe Minute unterbrochen werden, weil ein Kaiserslauterer Zuschauer auf das Spielfeld gelaufen war. Ferner war in der ersten Halbzeit Bier aus dem Zuschauerbereich in Richtung mehrerer Spieler geschüttet worden.

Darüber hinaus waren während des Zweitligaspiels gegen RB Leipzig am 25. April 2016 im Kaiserslauterer Zuschauerbereich zahlreiche Banner und Plakate mit beleidigenden und verunglimpfenden Inhalten gezeigt worden.

Quelle: DFB

Weitere Links zum Thema:

- Flitzer, Bierdusche, Plakate: Geldstrafe und Bewährung für den FCK (DFB, 05.07.2016)
- DFB-Strafe: FCK legt Einspruch ein (Rheinpfalz, 07.07.2016)

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