Neues vom Betzenberg

"50+1 muss bleiben": Fans loben Kartellamt-Bescheid


Das Bundeskartellamt hat die deutsche 50+1-Regel als kartellrechtlich unbedenklich eingestuft, aber die gewährten Ausnahmen für Hoffenheim und Co. kritisiert. Für diese Beurteilung hatten sich auch der 1. FC Kaiserslautern und viele seiner Fanclubs stark gemacht.

Bereits am gestrigen Montag hatte das Bundeskartellamt seine Einschätzung zu der 2018 von der DFL eingeleiteten unabhängigen Prüfung abgegeben. Darin heißt es unter anderem: "Das Bundeskartellamt hat der Deutschen Fußball Liga (DFL) heute seine vorläufige kartellrechtliche Einschätzung zur sog. 50+1-Regel mitgeteilt. Nach Auffassung des Amtes kann die Grundregel aufgrund der damit verfolgten sportpolitischen Ziele kartellrechtlich unbedenklich sein. Für problematisch hält das Amt hingegen, dass die einheitliche Anwendung und Durchsetzung der Regel in ihrer jetzigen Fassung nicht sichergestellt ist." In der Bundesliga spielen Bayer Leverkusen, der VfL Wolfsburg und die TSG Hoffenheim mit Ausnahmen von der 50+1-Regel (mehr dazu: Pressemeldung des Bundeskartellamts - Medienbericht der "Sportschau"). Geldgeber wie Martin Kind von Hannover 96 oder Hasan Ismaik von 1860 München hatten die 50+1-Regel immer wieder in Frage gestellt und wurden nun vom Kartellamt eines Besseren belehrt. Derweil waren vor kurzem sogar in England politische Rufe nach einer Regulierung wie dem deutschen 50+1 wieder lauter geworden, nachdem unter anderem sechs investorengeführte Premier-League-Klubs mit irrwitzigen Super-League-Plänen vorgeprescht waren.

50+1 regelt den Einfluss von Investoren und die Mehrheit des Vereins

50+1 regelt den Einfluss externer Investoren auf Fußballvereine. Demnach dürfen die meist ausgegliederten Vereine - wie mittlerweile auch der FCK - zwar die Mehrheit ihrer Anteile an Investoren verkaufen, müssen aber immer die Mehrheit der Stimmrechte behalten. Nämlich mindestens 50 Prozent plus eine Stimme ("50+1"). Vereinfacht gesagt bedeutet das: Externe Investoren können zwar ihre Forderungen durchdrücken, wenn sich die jeweilige Vereinsführung darauf einlässt, so wie in früheren Jahren beispielsweise bei 1860 München geschehen. Aber wenn die Vereinsführung ihre Strategie ändert oder abgewählt wird, dann können die (neuen) Verantwortlichen dank der 50+1-Mehrheit stets die Interessen des Vereins und seiner Mitglieder priorisieren.

Doppelte "50+1-Regel" beim FCK - Bekenntnis von Verein und Fanclubs

Neben der jetzt beurteilten Regel von DFB/DFL ist 50+1 beim 1. FC Kaiserslautern seit 2018 als zusätzliche Absicherung auch in der Satzung von Verein und Kapitalgesellschaft festgeschrieben. Im selben Jahr hatte die bundesweite Initiative "50+1 muss bleiben" mit mehr als 3.000 unterstützenden Fanclubs und -gruppen für die immer wieder diskutierte Regel geworben. Auch zahlreiche FCK-Fans machten mit und wurden von der damaligen Vereinsführung, wenn auch manchmal etwas holprig, unterstützt (siehe damalige Chronologie im DBB-Forum). Die Initiative "50+1 muss bleiben" hat heute zum Bescheid des Bundeskartellamts die nachfolgende Stellungnahme veröffentlicht.

» Zur Stellungnahme der Initiative "50+1 muss bleiben"

50+1 erhalten, Mitbestimmung ermöglichen, Finanzdoping beenden - Einschätzung des Kartellamts weist Weg zu nachhaltigerem Profifußball

Seit Jahren kämpfen wir Fans nicht nur für den Erhalt der 50+1-Regel, sondern auch gegen die Ausnahmeregelungen und Umgehungstatbestände. Wir freuen uns, dass das Bundeskartellamt uns mit seiner Einschätzung darin bestätigt.

2018 hat sich die Mitgliederversammlung der DFL klar zur 50+1-Regel bekannt und über 3.000 Fanclubs und Fangruppen haben deutlich gemacht, dass die 50+1-Regel unverhandelbar ist.

Aus ganz Europa wurde die letzten Wochen neidisch auf die deutsche 50+1-Regel geblickt. Doch auch der deutsche Profifußball befindet sich in einer tiefen Krise und benötigt dringend grundlegende Reformen. Die Einschätzung des Kartellamts ist ein weiterer Anstoß diese endlich einzuleiten.

Die DFL und ihre Mitglieder sind jetzt aufgefordert, demokratische Mitbestimmung in allen Vereinen zu ermöglichen und Finanzdoping zu beenden. Wir fordern ein Ende der Ausnahmen und zusätzliche Vorgaben, die in allen Vereinen Strukturen im Geiste von 50+1 sicherstellen. Umgehungstatbestände dürfen nicht länger akzeptiert werden. Konkret müssen innerhalb einer Übergangsfrist die in Leverkusen, Wolfsburg und Hoffenheim bestehende Ausnahmen abgeschafft werden. Dem in Leipzig gewählten Modell muss die Grundlage für die Lizenzberechtigung entzogen werden.

Damit kommt die DFL ihrem 2018 gefällten Beschluss zur Verbesserung der Rechtssicherheit unter Beibehaltung der 50+1-Regel nach und nutzt diese Chance, um sich demokratisch aufzustellen und einen fairen Wettbewerb zu ermöglichen.

50+1 bleibt!

Quelle: Der Betze brennt

Weitere Links zum Thema:

- Chronologie im DBB-Forum: Fans und Vereine kämpfen für Erhalt von 50+1

Kommentare 138 Kommentare | Empfehlen Artikel weiter empfehlen | Drucken Artikel drucken