Neues vom Betzenberg

Vorstand verweigert Auskunft zur Gremien-Besetzung

Vorstand verweigert Auskunft zur Gremien-Besetzung


Die Verwirrspiele beim 1. FC Kaiserslautern gehen weiter: Nach den Rücktritten im GmbH-Beirat und der Neuwahl des KG-Aufsichtsrates haben sich zwei Vereinsmitglieder beim FCK erkundigt, wer genau denn zum jetzigen Zeitpunkt in den verschiedenen Gremien des Klubs sitzt. Die Antwort des Vorstands: Keine Auskunft.

Die beiden AOMV-Initiatoren Johannes B. Remy und Ken Kinscher haben vorgestern einen Brief an Vertreter von Vereinsvorstand, Ehrenrat und Aufsichtsrat geschrieben, welcher auch auf der Internetseite "FCK jetzt" veröffentlicht wurde. Darin stellen sie unter anderem folgende beiden Fragen:

"1. Wer gehört derzeit welchem Gremium des Vereins und seiner Tochtergesellschaften, auf Basis welcher Rechtsgrundlage an?"

"2. Wie ist und war der Status des Beirates der GmbH seit dem 08.10.2019?"

Hintergrund der zweiten Frage ist, dass - so Remy und Kinscher - laut dem Ehrenratsvorsitzenden Dr. Michael Koll der Beirat der FCK Management GmbH nach der Rücktrittswelle im September/Oktober momentan nicht existent sei. Die erste Frage zielt unter anderem auf den Aufsichtsrat der FCK-Kommanditgesellschaft ab, dessen Neuwahl vergangenen Freitag erst durch einen Bericht des "Kicker" und nicht durch den Verein selbst öffentlich gemacht wurde.

"Wir werden zu Ihren Fragestellungen keine Stellungnahme abgeben"

Heute haben die beiden Fragensteller nun Antwort von den zwei verbliebenen Vereinsvorständen Wilfried de Buhr und Markus Römer erhalten. In dem von de Buhr unterzeichneten kurzen Schreiben, welches Der Betze brennt vorliegt, heißt es wörtlich:

"Markus Römer und ich bestätigen den Erhalt Ihres Schreibens. Aufgrund der aktuellen Situation und der Vorbereitung auf die anstehende Mitgliederversammlung bitten wir um Verständnis, dass wir zu Ihren Fragestellungen öffentlich derzeitig keine Stellungnahme abgeben werden. Dieses werden wir gerne und ausführlich den Mitgliedern auf der Versammlung gegenüber tun. Danke."

Das Schreiben im Wortlaut: "FCK Jetzt! fordert zur Klarstellung auf"

Zur vollständigen Wiedergabe der bereits genannten und weiterer Fragestellungen dokumentieren wir an dieser Stelle das vorgestern veröffentlichte Schreiben von "FCK jetzt" an den Verein (auch online unter www.fck-jetzt.de):

"Der Vorgang rund um die plötzlich, kurz vor der AOMV des Vereins, durchgeführte Wahl des AR der KGaA des FCK, wirft viele Fragen auf. Wir fordern den FCK auf, in allen Punkten endlich für Klarheit und Transparenz zu sorgen. Die Mitglieder des Vereins können ihre Rechte nur dann vollständig wahrnehmen und ausüben, wenn Sie die Struktur und die handelnden Personen kennen. 

Das Schreiben an den FCK im Wortlaut:

1. FC Kaiserslautern e.V.
z. Hd. Vorstand 
z. Hd. Ehrenratsvorsitzender
z. Hd. AR Fritz Fuchs
Fritz-Walter-Straße 1
67663 Kaiserslautern 

Betr.: Status des Beirats der GmbH / Beschlüsse / Kapitalerhöhung

Sehr geehrte Herren,

wir nehmen unmittelbar Bezug auf ein Telefonat, welches Herr Dr. Koll als Vorsitzender des Ehrenrates am Freitag, den 25.10.2019 mit Herrn Remy geführt hat. In diesem Telefonat hat Herr Dr. Koll versichert, dass der Beirat der GmbH derzeit nicht besetzt und als Gremium nicht handlungsfähig sei, da nach dem Rücktritt aus dem Gremium für die ehemaligen Mitglieder keine kommissarische Amtsführung vorgesehen sei. Fritz Fuchs, dem unserer Ansicht nach derzeit der einzige reguläre Sitz in AR des e.V. und Beirat der GmbH zusteht, sei hingegen noch gar nicht entsandt.

Leider widerspricht diese Rechtsauffassung den offiziellen Mitteilungen des FCK. Dieser hat noch am 22.10.2019 auf der offiziellen Internetseite die Existenz des Gremiums bestätigt und dort sogar - entgegen jeder uns bekannten Rechtsauslegung, vom "Beiratsvorsitzenden" Banf gesprochen. Wir zitieren auszugsweise (es gibt mehrere Belegstellen):

"Der Dank des Beirats gilt Herrn Klatt für die stets sehr professionelle, konstruktive und persönlich vertrauensvolle wie angenehme Zusammenarbeit", sagte der Beiratsvorsitzende Patrick Banf."

Auch gegenüber der "Rheinpfalz" wurde die Existenz des Beirates bestätigt und Patrick Banf dort als unermüdlicher Manager dargestellt, der als Beiratsvorsitzender sogar Vorgespräche für die Auswahl des neuen Sportchefs führe. Öffentliches Auftreten und offizielle Darstellung des FCK widersprechen somit der Aussage des Ehrenratsvorsitzenden. Parallel verweist Jochen Grotepaß bei Twitter lediglich auf eine Art Standpunkt:

"Laut Dr. Koll gibt es derzeit keinen Beirat."

Ein offizielle Mitteilung des Vereins gibt es dazu bis heute nicht, obwohl Sie mehrfach, auch schriftlich, dazu aufgefordert wurden.

In §12 (2) der Gesellschaftervereinbarung der 1. FC Kaiserlautern Management GmbH heißt es dazu im letzten Satz: 

"Soweit und solange nicht genügend Aufsichtsratsmitglieder des Vereins für die Entsendung zur Verfügung stehen, hat der Verein Mitglieder in den Beirat zu entsenden." 

Wir stellen Ihnen in der Folge mehrere konkrete Fragen, für deren öffentliche Beantwortung wir Ihnen eine Frist bis Dienstag, den 29.10.2019 um 18:00 Uhr setzen:

1. Wer gehört derzeit welchem Gremium des Vereins und seiner Tochtergesellschaften, auf Basis welcher Rechtsgrundlage an?

2. Wie ist und war der Status des Beirates der GmbH seit dem 08.10.2019?

Nachdem der "Kicker" ("Kicker" vom 25.10.2019 "Kaiserslautern: Ein immer fragwürdigerer Zustand") am 25.10.2019 berichtete, dass der Verein Änderungen im Aufsichtsrat der KGaA vorgenommen hat und Wilfried de Buhr, Peter Theiss, sowie Patrick Gregorius dort eingezogen sind, ergibt sich die Frage, warum eine solch weitreichende Änderung im Vorfeld der JHV des e.V. vorgenommen wurde. 

Die Satzung der 1. FC Kaiserlautern GmbH & Co. KG aA sieht unter § 16 vor, dass die ordentliche Hauptversammlung in den ersten 8 Monaten nach Ende des Geschäftsjahres stattfinden muss. Eine Hauptversammlung im Januar 2020 oder Februar 2020 wäre also ausreichend gewesen. Der ganze Vorgang mutet auch deshalb seltsam an, weil die frühzeitige Öffnung der sog. "vierten Säule" des von den Mitgliedern beschlossenen Kapitalisierungsmodells, auf einer solchen Hauptversammlung für eine ganz andere Transparenz gesorgt hätte. 

Unabhängig von der fehlenden Transparenz, wird auf der entsprechenden Hauptversammlung sowohl über die Entlastung des Aufsichtsrates der GmbH & Co. KGaA, als auch der persönlich haftenden Gesellschafterin, also der 1. FC Kaiserlautern Management GmbH abgestimmt. Also auch über die Entlastung der Herren Bader und Klatt. Vertreter des e.V. als Gesellschafter (über 98% der Anteile) in der Hauptversammlung ist der Vorstand. 

Wir stellen Ihnen hiermit weitere konkrete Fragen, für deren Beantwortung wir Ihnen eine Frist bis Dienstag, den 29.10.2019 um 18:00 Uhr setzen:

1. Hat eine Entlastung des Aufsichtsrates durch die Gesellschafter stattgefunden?

2. Hat eine Entlastung des persönlich haftenden Gesellschafters stattgefunden?

3. Warum und mit welcher Begründung wurde der Aufsichtsrat so kurz vor der JHV neu gewählt? Insbesondere da die Amtszeit 4 Jahre beträgt?

4. Wurde die Tagesordnung der Hauptversammlung im Vorfeld im Vorstand des e.V. diskutiert? Haben alle Vorstände des e.V. den Entscheidungen (sowohl Entlastung als auch Neuwahl des Aufsichtsrates) zugestimmt?

Sollte der Beirat sich nach wie vor für handlungsfähig erachten, kann die Geschäftsführung der Management GmbH gem. § 6 der Satzung der 1. FC Kaiserlautern GmbH & Co. KG aA unter Zustimmung des Aufsichtsrates der 1. FC Kaiserlautern GmbH & Co. KG aA sowie des Beiratesder 1. FC Kaiserlautern Management GmbH (§ 12 des Gesellschaftervertrages) Kapitalerhöhungen durchführen. Hierbei ist auch eine Kapitalerhöhung zum Nennwert denkbar. Dies würde bedeuten, das neue oder bestehende Aktionäre bis zu 33% der Anteile an der 1. FC Kaiserlautern GmbH & Co. KG aA für EUR 1,5 Mio. erwerben könnten.

1. Sind Kapitalmaßnahmen vor der Jahreshauptversammlung des e.V. geplant?

2. Falls ja, fordern wir Sie hiermit unmittelbar auf, keine Kapitalmaßnahmen oder weitere Entscheidungen zu treffen ohne, dass die Gremien des e.V. eine erneute Legitimation der Mitgliederversammlung haben. 

Da die Tochtergesellschaften den wesentlichen Teil des Vereinsvermögens darstellen, für welches der Verein auch noch haftet - und deren Geschäftsverlauf somit für den Fortbestand des Vereins entscheidend sind, ist es für die Vereinsmitglieder unabdingbar zu wissen, wer derzeit auf welcher rechtlichen Grundlage, welchen Platz in welchem Organ des Vereins und seiner Tochtergesellschaften in Anspruch nimmt und wie der Status der einzelnen Gremien ist. Dazu ist es nur dann möglich, die freie Ausübung der Mitgliederrechte zu gewährleisten, wenn den einzelnen Mitgliedern die aktuelle Struktur und die handelnden Personen bekannt sind. 

Herr Dr. Koll hat als Vorsitzender des Ehrenrates gegenüber Herrn Remy bekräftigt, dass die zurückgetretenen Funktionäre auch im AR des e.V. keinerlei Entscheidungen treffen dürfen, die in irgendeiner Weise die strategische Ausrichtung in der Zukunft betreffen. Wir halten das für selbstverständlich, haben jedoch gelernt, dass auch Selbstverständlichkeiten der guten Unternehmensführung beim 1. FC Kaiserslautern in diesen Tagen nicht immer Gültigkeit besitzen.

Bitte bestätigen Sie den Eingang des Schreibens.

Mit sportlichen Grüßen
Johannes B. Remy & Ken Kinscher"

FCK-Vorstandsvorsitzender Wilfried de Buhr

Quelle: Der Betze brennt

Weitere Links zum Thema:

- Chronologie im DBB-Forum: Aufsichtsrat der Kommanditgesellschaft neugewählt
- Chronologie im DBB-Forum: Drei Aufsichtsratsmitglieder im e.V. zurückgetreten

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