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Beitragvon Thomas » 26.11.2013, 21:48


Geplante Satzungsänderungen bei der JHV 2013

Am 6. Dezember 2013 findet die diesjährige Jahreshauptversammlung des 1. FC Kaiserslautern e.V. statt. Einen Schwerpunkt bilden dieses Jahr die ersten Änderungen der Satzung, die vom Satzungsausschuss erarbeitet wurden. In den bisherigen insgesamt sechs Sitzungen (fünf Arbeitssitzungen, eine konstituierende Sitzung) wurden neben zahlreichen Bereinigungen, auch grundlegende Dinge in der Satzung verändert und sollen sich dem Votum der Mitglieder stellen.

Grundsätzlich wurde im Satzungsausschuss durch die dort vertretenen Mitglieder der “Perspektive FCK” versucht, die gesamten Änderungen der Satzung in einer eigenen Mitgliederversammlung im April bzw. Mai des kommenden Jahres unterzubringen und damit einen durchgängigen Katalog von Änderungen vorzustellen. Jedoch wurde dies durch die Abstimmung verhindert und somit werden die Teile der Satzung, die bislang bereits durchgearbeitet wurden den Mitgliedern am 6. Dezember vorgestellt.

Der 1. FC Kaiserslautern zeigt auf seiner Webseite seit heute hier die geplanten Änderungen. Wir stellen diese Seite ebenfalls bereit oder bieten ein PDF-Dokument an, in dem die Änderungen ebenfalls gekennzeichnet sind. Bei der zu erwartenden Vorgehensweise während der JHV wird es wohl zu Beginn zu einer Entscheidung über den Modus der Abstimmung kommen. Dabei wird zu entscheiden sein, ob die Änderungen “en bloc”, also alle in einem Schwung oder aber “Artikel für Artikel” von den Mitgliedern abgesegnet werden. Grundsätzlich ist dabei immer eine Einzelabstimmung besser, da damit jedes Mitglied die vollständige Kontrolle über alle Abstimmungen behält. Wissenswert ist auf alle Fälle, dass jede Änderung der Satzung nur mit einer 2/3 Mehrheit der abgegebenen Stimmen angenommen ist.

Was sind die bisher wesentlichen Änderungen?

Aus unserer Sicht sind die Ergänzungen im Artikel 1 Absatz 1 zum Aussehen unseres Logo und der Vereinsfahne schon wichtig. Nicht das sich jeder an unserem Logo zu schaffen macht und wir morgen eine Raute oder ähnliches als Marketingidee wiederfinden.

Im Artikel 2 wurden im Absatz 1 Ergänzungen aufgenommen, damit die Gemeinnützigkeit auch auf das Museum und deren Förderverein ausgedehnt werden kann.
Daneben wurde im Absatz 6 des Artikel 2 die bisherige Fixierung auf eine Aktiengesellschaft im Falle einer Ausgliederung entfernt und anstelle dessen eine Kapitalgesellschaft definiert. Hierdurch ist es möglich, bei einer etwaigen Ausgliederung, die optimale Gesellschaftsform zu wählen. Darüber hinaus wurde präzisiert, dass es für eine Ausgliederung einer Bestätigung durch die Mitgliederversammlung mit 2/3 Mehrheit bedarf. Dieser Passus war bislang nicht enthalten, was zu Interpretationsspielräumen führt, die an dieser Stelle aber nicht wirklich hilfreich sind.

Im Artikel 4 wurde ein wichtiger Schritt aus unserer Sicht vorgenommen. Wie schon in zahlreichen Kommunen wird auch zukünftig, vorausgesetzt diese Änderung erhält 2/3 aller stimmberechtigten Mitglieder, das Alter für die Teilnahme an Abstimmungen bei der Mitgliederversammlung von 18 auf 16 Jahre herabgesetzt.

Recht lange und intensiv wurde der Artikel 9 und dort der bisherige Absatz 6 besprochen. Dieser wurde recht umfangreich neu gefasst und durch neue Absätze 7, 8 und 9 ergänzt. Hierdurch sollen Unsicherheiten, wie sie in der Vergangenheit auftraten, zukünftig bereinigt sein.

Im Artikel 10 wurde das Zeitfenster der JHV neu definiert. Nun soll es zwischen dem 1. November und dem 31. Dezember liegen.

Artikel 11, der sich mit den außerordentlichen Mitgliederversammlungen auseinandersetzt, wurde ebenfalls geändert. Hier wurde die bisher als feste Größe festgeschriebene Zahl von 400 Unterschriften von Mitgliedern die zu einer außerordentlichen Mitgliederversammlung ausreichen, auf 5% der Mitglieder angehoben. Dadurch erschwert sich die Möglichkeit einer aoMV von bisher 400 auf 900 Unterschriften. Diese geplante Änderung entspricht natürlich überhaupt nicht unseren Vorstellungen. Hier kam es jedoch zu einer Abstimmungsniederlage. Es bleibt zu hoffen, dass die Mitgliederversammlung hier eine andere Sichtweise besitzt.

Im Zuge einer Verdeutlichung der Gremien kam es zu einer Neunummerierung der Artikel 13, 14, 15 und 16. Da nach der Mitgliederversammlung der Aufsichtsrat das nächste Organ darstellt, wurde aus dem bisherigen Artikel 16 nun der Artikel 13. Hier wurden jedoch, genauso wie im bisherigen Artikel 15 (Neu Artikel 16) Vereinsrat, noch keine Änderungen vorgeschlagen, da es hier noch nicht zu einer Einigung auf neue Inhalte kam.

Die vorgeschlagenen Änderungen in den Artikeln (alt 13 – neu 14 und alt 14 – neu 15) über den Vorstand beinhalten in erster Linie Klarstellungen von Abläufen bzw. Zuständigketen.

Während der JHV wird der Vorsitzende des Satzungsausschusses, Ottmar Frenger, über die Arbeit im Auschuss berichten und die geplanten Änderungen vorstellen.

Quelle: Perspektive FCK

Weitere Links zum Thema:

- Gegenüberstellung: Alte und geplante neue Satzung im Vergleich (Perspektive FCK)
Der Verein führt als eingetragener Verein den Namen 1. Fußball-Club Kaiserslautern e.V. (1. FCK) und hat seinen Sitz in Kaiserslautern. Seine Farben sind rot und weiß. (...) Das Stadion trägt den Namen Fritz-Walter-Stadion. (Vereinssatzung des 1. FC Kaiserslautern e.V. - Artikel 1, Absatz 1)



Beitragvon TuK_Kugelfang » 26.11.2013, 23:17


Danke für den veranschaulichten und gut erkennbaren Vergleich!


Warum der Zeitraum für die MV auf den 31.12 erweitert wurde, versteh ich nicht.
Man hat ja wohl eh nicht vor, an Weihnachten oder so eine MV abzuhalten, es sei denn, man will tatsächlich keinen dabei haben....
Lautern ist der geilste Club der Welt!



Beitragvon Berthold » 27.11.2013, 01:05


Bei der Vielzahl der abzustimmenden Satzungsänderungspunkten wird vermutlich mancher nicht abgeneigt sein diese "en bloc" abstimmen zu wollen.Alleine schon aus Zeitgründen.

Ich für meinen Teil kann nur hoffen, dass dies nicht so abgehandelt wird.

Das neue Zeitfenster der JHVs bis 31.12.find ich völlig daneben. Demnächst Heiligabend zur JHV?? Um die Spanung aufrecht zu erhalten vlt. doch an Silvester, mit anschliesendem Feuerwerk von der West in Richtung Ost.

Darüber hinaus die Änderungen in Artikel 11, dass künftig 900Unterschriften für eine AOMV notwendig sein sollen, läßt m.M.n schon Spielraum für Spekulationen.
Bleibt zu hoffen, dass die Mehrheit der anwesenden Mitglieder dies ähnlich sieht. Wir werden sehen, wie sich die Mehrheit entscheidet.

Besteht die möglichkeit noch, dass der Teil der Satzung, wo es heißt, dass die JHV bis 24.00Uhr beendet sein muß, noch in "Open End" oder ähnliches, abgeändert wird ??

Mit dem Teil der Satzung tuen wir uns keinen Gefallen. Wenn es um wichtige Dinge geht, setzen wir uns dadurch ünnötig selbst unter
(Abstimm)Druck. Aus Zeitgründen.=Lächerlich. Es sei denn, wie die Vergangenheit schon bewiesen hat, es führt zu Gunsten der Obrigkeit. :nachdenklich:
Der Schlüssel zum Erfolg ist Kameradschaft und der Wille, alles für den Anderen zu geben.
(Fritz Walter)



Beitragvon bbBowser » 27.11.2013, 01:38


Ich kann durchaus nachvollziehen, wenn es zu einer "All-in-One-Abstimmung" zu den Satzungsänderungen kommt. Viele der neuen Passagen beinhalten nur Formulierungsänderungen, was bei der reinen Fülle der Verbesserungen vermutlich einen Großteil der Anwesenden abschalten lässt, bevor evtl. strittige Punkte, wie die von euch genannten, überhaupt an die Reihe kommen.
Optimal wäre natürlich, wenn eine schriftliche Abstimmung per Liste zu den einzelnen Änderungen durchführbar wäre - wobei hier wohl die Auszählung nicht mehr am selben Abend zu bewerkstelligen ist.

Berthold hat geschrieben:...
Das neue Zeitfenster der JHVs bis 31.12.find ich völlig daneben. Demnächst Heiligabend zur JHV?? Um die Spanung aufrecht zu erhalten vlt. doch an Silvester, mit anschliesendem Feuerwerk von der West in Richtung Ost.

Darüber hinaus die Änderungen in Artikel 11, dass künftig 900Unterschriften für eine AOMV notwendig sein sollen, läßt m.M.n schon Spielraum für Spekulationen.
Bleibt zu hoffen, dass die Mehrheit der anwesenden Mitglieder dies ähnlich sieht. ...


Über beide Punkte kann man durchaus streiten. So bieten sich die Tage vor Weihnachten oder zwischen den Feiertagen durchaus für Hauptversammlungen an, da in diesem Zeitraum die Winterpause einbricht und ohnehin viele Urlaub durch Brückentage verlängern.

900 bzw. 5% nötige Unterschriften für eine AOMV finde ich auf keinen Fall zu hoch angesetzt. Ich für meinen Teil möchte nicht, dass weniger als 5% aller Mitglieder Versammlungen initiieren können. Eine solche Anzahl an Stimmen können diverse Gruppierungen sicherlich schnell aufbringen. Angenommen das etwaige Interesse der restlichen Mitglieder an der Versammlung bleibt so gering, dass die besagte Minderheit beschlussfähige Mehrheitsentscheidungen treffen kann ... - meiner Ansicht nach Riskant.
Falls reeller Bedarf für eine solche AOMV besteht, lassen sich doch in einem Wimpernschlag tausende Unterschriftswillige finden (ob im Stadion oder über die neuen Medien).

Das ganze ist nur mal als Relativierung angedacht :wink: .



Beitragvon Berthold » 27.11.2013, 02:11


bbBowser hat geschrieben:Optimal wäre natürlich, wenn eine schriftliche Abstimmung per Liste zu den einzelnen Änderungen durchführbar wäre - wobei hier wohl die Auszählung nicht mehr am selben Abend zu bewerkstelligen ist.


Wie du ja selbst sagst, würde eine schriftliche Abstimmung den Zeitplan noch mehr belasten. Von daher kann es m.M.n nur durch Handzeichen gehen.

bbBowser hat geschrieben:
Berthold hat geschrieben:...
Das neue Zeitfenster der JHVs bis 31.12.find ich völlig daneben. Demnächst Heiligabend zur JHV?? Um die Spanung aufrecht zu erhalten vlt. doch an Silvester, mit anschliesendem Feuerwerk von der West in Richtung Ost.

Darüber hinaus die Änderungen in Artikel 11, dass künftig 900Unterschriften für eine AOMV notwendig sein sollen, läßt m.M.n schon Spielraum für Spekulationen.
Bleibt zu hoffen, dass die Mehrheit der anwesenden Mitglieder dies ähnlich sieht. ...


Über beide Punkte kann man durchaus streiten.

900 bzw. 5% nötige Unterschriften für eine AOMV finde ich auf keinen Fall zu hoch angesetzt. Ich für meinen Teil möchte nicht, dass weniger als 5% aller Mitglieder Versammlungen initiieren können. Eine solche Anzahl an Stimmen können diverse Gruppierungen sicherlich schnell aufbringen. Angenommen das etwaige Interesse der restlichen Mitglieder an der Versammlung bleibt so gering, dass die besagte Minderheit beschlussfähige Mehrheitsentscheidungen treffen kann ... - meiner Ansicht nach Riskant.



Ja,ich kann deine Bedenken gut nachvollziehen. Nur, diese, deine Befürchtung war/ist die ganze Zeit über auch schon vorhanden gewesen.Zu einer initiieren Versammlungen kam es bis dato (nach meinem Kenntnissstand)noch nicht.Es dürfte m.M.n im "Ernstfall" schwieriger sein 900 Unterschriften zu sammeln wie 400. Mal ehrlich, viele würden doch wieder sagen,soooo schlimm isses doch nun auch wieder nicht, dass wir eine AOMV einberufen müssen.

Was sich die letzte Zeit zeigt, ist die Tatsache,dass die Mitglieder nicht mehr zu allem Ja und Amen sagen.
Es sei nur einmal die letzte JHV erwähnt.
Wie hätten denn die Mitglieder entschieden, wenn Mörserknecht nicht seinen Senf dazu gegeben hätte??
Bin mir sicher, dass S.K und sein Fritzchen heute noch die Ohren klingeln,was Mörserknecht zu sagen hatte.Davon abgesehen war unser Prof.Dr. davon auch nicht gerade angetan gewesen.Aber lassen wir das.

Mit dem Wissen, dass die Mehrzahl der Mitglieder aus Ihrem Dornrößchenschlaf erwacht ist, gehe ich die Sache (heute) entspannt an. Am 6.12.steigt diese dann aber recht schnell wieder an. :D
Der Schlüssel zum Erfolg ist Kameradschaft und der Wille, alles für den Anderen zu geben.
(Fritz Walter)



Beitragvon Südpälzer » 27.11.2013, 03:00


Artikel 21 bleibt also unverändert. Das heißt, wir wählen in Zukunft auf einer Abteilungsversammlung Fußball Abteilungsleiter Gesamtfußball, Abteilungsleiter Amateure, Jugend- und AH-Traditionsmannschaft, Abteilungsleiter „FCK-Portuguesa”, Stellvertreter etc?



Beitragvon werauchimmer » 27.11.2013, 08:46


900 Stimmen:

Pro Neuregelung: 400 Stimmen erlauben es theoretisch ein paar Gruppen den gesamten Verein zu blockieren oder Schlimmeres anzurichten.

Contra: Die blinde Ignoranz von Kuntz und dabei insbesondere die Handlungsunfähigkeit vom AR lassen vielen FCK Fans heute noch die Haare zu Berge stehen.
Wenn die sinkenden Zuschauerzahlen, der Shitstorm der Fans nach dem Sandhausenspiel und der angebliche Druck von Sponsoren nicht gewesen wären, hätten wir heute noch Foda als Trainer! Kuntz hätte dem Absturz seelenruhig zugesehen.
Die Tatsache, dass das nach Kurz schon das Zweitemal der Fall war, lässt für die Zukunft nur auf Besserung hoffen. Die ist aber gering.

Gut, wenn die Mitglieder dann ein realistisches Instrument haben, um das Abnickergremium AR zur Ordnung zu rufen, oder gleich ganz abzuwählen!

Ich bin gegen diese Regelung und sehe die MGV als mündiges Organ, das 100% die Vereinsinteressen vertritt. ob das bei anderen Institutionen immer so der Fall ist, muss man manchmal echt anzweifeln.



Beitragvon Viktor » 27.11.2013, 10:35


Werden die ganzen formellen Fehler auchn noch berichtigt? Mir sind auf Anhieb 5,6 solcher aufgefallen. Mal wurde ein Wort durch ein Leerzeichen getrennt --> Art.1 (2)

Häufiger wurden 2 Worte zusammen geschrieben oder nach Satzende mit Punkt kein Leerzeichen gelassen.
Sieht amateurhaft aus.

Bsp: Art.5 (4) --> "Vorstandoder"
Bsp: Art.9 (6) --> "Mitgliederversammlungen.Fristgerechte"

edit: Scheinbar tauchen diese Fehler nur in der fck.de Version auf. :nachdenklich:



Beitragvon Yves » 27.11.2013, 11:43


werauchimmer hat geschrieben:(...) Wenn die sinkenden Zuschauerzahlen, der Shitstorm der Fans nach dem Sandhausenspiel und der angebliche Druck von Sponsoren nicht gewesen wären, hätten wir heute noch Foda als Trainer! Kuntz hätte dem Absturz seelenruhig zugesehen. (...)


Weisst aber gut bescheid, was Kuntz so denkt. Klar hat Kuntz den Absturz herbeigesehnt. Er will ja nur das Schlechteste für den Verein.

Was die 5% angeht. Dass hier von einer fixen Zahl weg gegangen wird finde ich richtig. und sein wir doch mal ehrlich - wenn mehr als 95% der Mitglieder eine AOMV nicht für nötig befinden, dann soll es auch keine geben.
Dass dies einigen nicht passt verstehe ich allerdings auch.



Beitragvon Lestat » 27.11.2013, 12:32


Ich muss auch sagen das ich kein Problem damit habe das man von dieser starren Zahl von 400 Mitgliedern abweicht die bisher nötig waren um eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen. Grundsätzlich denke ich das es richtig ist das diese Zahl an die Gesamtzahl der Mitglieder gekoppelt wird. Ob das dann unbedingt 5 % sein müssen darüber kann man streiten. Mir persönlich scheinen diese 5 % aber durchaus angemessen.
Ja hier stand mal eine Signatur.
Diese wurde nach über 3,5 Jahren von den Moderatoren gelöscht (aufgrund einer Beschwerde) weil sie nicht den Forumsregeln entsprechen soll. Das zu sage ich jetzt besser nichts.



Beitragvon JochenG » 27.11.2013, 12:36


Südpälzer hat geschrieben:Artikel 21 bleibt also unverändert. Das heißt, wir wählen in Zukunft auf einer Abteilungsversammlung Fußball Abteilungsleiter Gesamtfußball, Abteilungsleiter Amateure, Jugend- und AH-Traditionsmannschaft, Abteilungsleiter „FCK-Portuguesa”, Stellvertreter etc?

Artikel 21 wurde im Satzungsausschuss noch nicht behandelt. Genauso wie alle Artikel ab dem bisherigen Artikel 15 (Vereinsrat). Hier wird ab dem 20. Februar 2014 weiter gearbeitet. Hier zeigt sich meiner Ansicht nach, dass es ein ziemliches Flickwerk ist, wenn nur Teile jetzt verabschiedet werden.
Yves hat geschrieben:Was die 5% angeht. Dass hier von einer fixen Zahl weg gegangen wird finde ich richtig. und sein wir doch mal ehrlich - wenn mehr als 95% der Mitglieder eine AOMV nicht für nötig befinden, dann soll es auch keine geben.

Wer sagt denn, was 95% der Mitglieder denken? Bei den bisherigen Versuchen eine aoMV ins Leben zu rufen war man auf Mitglieder angewiesen, die man im Umfeld vom Stadion findet. Das dort bekanntermaßen nur ein Bruchteil der Mitglieder anzutreffen sind sollte bekannt sein. Wie es also um die Meinung der restlichen Mitglieder aussieht kann man nur ahnen.

Mit der Neufassung der Formulierung hat sich darüber hinaus noch eine weitere Änderung ergeben.
Lautete die bisherige Formulierung:
Satzung 1. FCK Art. 11 Abs. 1 Satz 2 hat geschrieben:auf schriftlichen Antrag von mindestens 400 ordentlichen Mitgliedern, der die zu behandelnde Tagesordnung angeben muss und an den Vorstand zu richten ist; sinkt die Zahl der ordentlichen Mitglieder unter 2000, so genügen 5 % der Mitglieder zur Antragsberechtigung.

Hier zur Verdeutlichung die Formulierung des Artikel 4 Abs. 2:
Ordentliche Mitglieder sind Mitglieder ab Vollendung des 18. Lebensjahres und Ehrenmitglieder.

Es mussten bislang also 400 Stimmen der Mitglieder gesammelt werden die 18 Jahre oder älter sind oder die Ehrenmitglieder sind.

In der neuen Regelung heisst es:
auf schriftlichen Antrag von mindestens 5% der Mitglieder

Hier sind nun alle Mitglieder gemeint. Also auch jugendliche Mitglieder (entsprechend dem neuen Entwurf also jünger als 16). Demzufolge dürfen also auch Eltern für ihre Kinder Stimmen abgeben. In dieser Altersgruppe befinden sich, lt. Informationen die wir im Satzungsausschuss angefordert und erhalten haben, 2.110 Personen zum 31. August 2013.

Was die Verschiebung des Zeitfensters 15.10 bis 15.12 auf 1.11 bis 31.12 betrifft, so wurde hier wegen der Fristen zur Abgabe von Anträgen herumlaboriert. Die Diskussionen über das Antragsthema (Art. 9 Abs. 6) waren extrem zäh, da es zahlreiche unterschiedliche Meinungen gab. Das bisherige Zeitfenster ist im Grunde so kalkuliert:
Für die Erstellung und Prüfung der Bilanz werden zwischen 2-3 Monaten benötigt. Demzufolge Ende der Frist ca. 30. September. Die Bilanz muss 10 Werktage zur Einsichtnahme ausliegen. Demnach noch einmal 14 Tage drauf = 15. Oktober.
Die Ladungsfrist für die JHV beträgt (bisher) vier Wochen (zukünftig einen Monat). Demnach müssten die Einladung für eine JHV am 15.10. bereits um den 15.9. herum verschickt worden sein. Das alles erschien einigen im Ausschuss zu knapp. Deshalb die Verschiebung nach hinten.
Leider kauft man sich mit dieser Verschiebung ein neues Problem ein.
Sollte es zu einer Abwahl des kompletten Aufsichtsrats nach einer Nicht-Entlastung kommen, so muss eine Mitglierderversammlung zur Wahl eines neuen AR stattfinden. Das Zeitfenster hierfür ist in der aktuellen Satzung mit
Satzung 1. FCK - Art. 16 Abs. 9 Satz 3 hat geschrieben:[...]Der Fortsetzungstermin muss stattfinden frühestens drei Wochen und spätestens vier Wochen nach der Mitgliederversammlung, in der die Abwahl des Aufsichtsrates beschlossen worden ist.

Sollte also eine JHV gegen Ende Dezember liegen und dort die Nichtentlastung des AR erfolgen und daraus folgernd auch die Abwahl des kompletten Aufsichtsrats, dann würden wir ohne AR in das Transferfenster ab dem 1. Januar stolpern, was bislang gerne als Argument der "Handlungsunfähigkeit" eingesetzt wurde.

Auch hier zeigt sich wieder, dass die Satzungsänderungen, die nun den Mitgliedern vorgestellt werden, eher ein Flickwerk sind als ein in sich durchdachte und konsistente Satzung.
Leider ...



Beitragvon wkv » 27.11.2013, 12:38


Yves, hier verkennst du etwas.

Nicht 95% der Mitglieder wollen keine, sondern den meisten ist es schlichtweg egal.

Wir haben mehr als 18.000 Mitglieder (Stand November 2012).

Auf den ordentlichen Jahreshauptversammlungen tummeln sich in etwa 600-800 Mitglieder.

Das bedeutet, dass nicht einmal 10% der Mitglieder bestimmen und beschlußfähig sind über 90% der anderen Mitgliedern.

Wenn du jetzt 5% der Mitglieder hinter dich scharen musst, um eine AOMV hinzubekommen, dann bedeutet das nichts weiter als dass du vom Prinzip her die Anzahl einer normalen JHV komplett hinter dein Ansinnen bringen musst.

Auf welcher Basis? Wie erreiche ich diese Leute? Wie kann ich mit ihnen kommunizieren? Nachdem wir keinen Abteilungsleiter haben, in einer eigenen Abteilung Mitglieder?

Merkst was?


Und mal was prinzipielles:

Ich bin strikt gegen diese fraktionierte Applikation von neuen Satzungsinhalten.

Es war ausgemacht, dass man die neue Satzung erarbeitet und dann als GANZES in einer AOMV vorstellt und zur Abstimmung bringt.


Ich wette, man wird schlichtweg alles durchwinken, weil man zu den "eigentlichen Themen" kommen möchte.


Wie du ja selbst sagst, würde eine schriftliche Abstimmung den Zeitplan noch mehr belasten. Von daher kann es m.M.n nur durch Handzeichen gehen.


eben nicht. Das "Handzeichenprinzip" ist im Jahre 2013 nicht mehr zeitgemäß und lässt allerhand Spielraum für Manipulation....ich möchte hier die AOMV nicht mehr in Einzelheiten thematisieren, aber aufgrund eben dieser Erfahrung sollte es für uns ein Anliegen sein, dass der FCK für seine Abstimmungen ein elektronisches System ausleiht, so etwas gibt es.

AUSZÄHLEN anstatt zu schätzen.

Wir haben das Jahr 2013!
Zuletzt geändert von wkv am 27.11.2013, 12:41, insgesamt 1-mal geändert.



Beitragvon Thomas » 27.11.2013, 12:41


Berthold hat geschrieben:Nur, diese, deine Befürchtung war/ist die ganze Zeit über auch schon vorhanden gewesen. Zu einer initiieren Versammlungen kam es bis dato (nach meinem Kenntnissstand) noch nicht.

Das ist richtig, es wurden bisher in der FCK-Vereinsgeschichte noch nie 400 Unterschriften für eine Außerordentliche Mitgliederversammlung gesammelt (die beiden bisherigen AOMVs wurden vom Vorstand einberufen). Die Sorge, dass diese Regelung missbraucht wird, ist daher aus meiner Sicht unbegründet.
Der Verein führt als eingetragener Verein den Namen 1. Fußball-Club Kaiserslautern e.V. (1. FCK) und hat seinen Sitz in Kaiserslautern. Seine Farben sind rot und weiß. (...) Das Stadion trägt den Namen Fritz-Walter-Stadion. (Vereinssatzung des 1. FC Kaiserslautern e.V. - Artikel 1, Absatz 1)



Beitragvon Berthold » 27.11.2013, 12:47


@JochenG,

hat die MV die möglichkeit darauf zu bestehen, dass alles was mit der Satzungsänderung zu tuen hat, auf eine AOMV zu bestehen.
Bei so manchen Änderungen besteht m.M.n noch Redebedarf.

Z.b die Fristverlängerung bis 31.12. All die Jahre ging es doch auch. :nachdenklich:
Der Schlüssel zum Erfolg ist Kameradschaft und der Wille, alles für den Anderen zu geben.
(Fritz Walter)



Beitragvon Berthold » 27.11.2013, 12:52


wkv hat geschrieben:

Wie du ja selbst sagst, würde eine schriftliche Abstimmung den Zeitplan noch mehr belasten. Von daher kann es m.M.n nur durch Handzeichen gehen.


eben nicht. Das "Handzeichenprinzip" ist im Jahre 2013 nicht mehr zeitgemäß und lässt allerhand Spielraum für Manipulation....ich möchte hier die AOMV nicht mehr in Einzelheiten thematisieren, aber aufgrund eben dieser Erfahrung sollte es für uns ein Anliegen sein, dass der FCK für seine Abstimmungen ein elektronisches System ausleiht, so etwas gibt es.

AUSZÄHLEN anstatt zu schätzen.

Wir haben das Jahr 2013!


Wenn ich mich recht erinnere, sagte FG auf der letzten Versammlung, dass er sich dieser Problematik annehmen will.
Gerade weil der Unmut hoch kam. Alleine schon das Wirrwar mit der Ebene.
Der Schlüssel zum Erfolg ist Kameradschaft und der Wille, alles für den Anderen zu geben.
(Fritz Walter)



Beitragvon JochenG » 27.11.2013, 13:02


Berthold hat geschrieben:hat die MV die möglichkeit darauf zu bestehen, dass alles was mit der Satzungsänderung zu tuen hat, auf eine AOMV zu bestehen.

Also eine Mitgliederversammlung hat so ziemlich jedes Recht innerhalb eines Vereins. Ist es doch das höchste Gremium.
Das einzige Problem das ich im Moment sehe ist, dass die Antragsfrist für einen solchen Antrag am vergangenen Montag abgelaufen ist.
Dennoch wäre es unter den gegebenen Umständen - Bekanntgabe der Änderungen am 26.11. Fristende Anträge am 25.11. - vielleicht eine Möglichkeit, diesen Versuch in der Versammlung zu unternehmen. Hier bin ich mir nicht sicher. Aber es sitzen ja genügend Fachleute im Saal ;)

Zum Thema der elektronischen Abstimmsysteme, da nannte Fritz Grünewalt auf der letzten Fanversammlung den Preis von 300.000 Euro. Hierbei ist aber nicht klar, ob das Teil dann gekauft ist oder was für ein Preis das ist. So etwas kann man ja auch von Veranstaltungsservices mieten ...



Beitragvon wkv » 27.11.2013, 13:05


DIE vermieten so etwas.....

Da war wohl eher die Rede von Kauf, schätze ich.

http://www.ted-votingsystem.de/?gclid=C ... 3godQ3kA-w



Beitragvon Yves » 27.11.2013, 13:23


@JochenG & wkv

OK - war nicht richtig formuliert und gebe euch da auch recht, dass es nicht einfach ist, die benötigten 5% zu erreichen.

Ich weiss auch nicht, in welcher Form die Unterschriften vorliegen müssen. Reicht hier das Eintragen mit Mitgliedsnummer bei einer Online-Petition? Wenn ja, dann sollte das eher weniger schwer sein. Denn auch die Mitglieder, die nicht regelmässig im Stadion sind können damit erreicht werden. Brauchst Du aber tatsächlich ein handgeschriebene Unterschrift, dann wird es schwer.

Trotz allem finde ich, dass die Loslösung von einer fixen Zahl richtig ist. Die Mitgliederzahlen schwanken ja auch.

Anyway - ich muss mich hier bei dem Thema sowieso zurück halten, da ich kein Mitglied bin. :-(



Beitragvon wkv » 27.11.2013, 13:24


Dann solltest du das ändern..... :D

Und du musst meines Wissens nach den Namen, die Mitgliedsnummer und die Unterschrift des Mitglieds bekommen.



Beitragvon Yves » 27.11.2013, 15:00


wkv hat geschrieben:Dann solltest du das ändern..... :D

Und du musst meines Wissens nach den Namen, die Mitgliedsnummer und die Unterschrift des Mitglieds bekommen.


No worries - werde die komplette Familie in den Club bringen. Da meine Kids unter 18 sind, meine Frau sowieso keine Ahnung hat (von Fussball), kann ich dann alle Stimmen auf mich vereinen. Dann hat es schon 0.5% der benötigten Unterschriften :-)



Beitragvon Karl » 27.11.2013, 15:18


Yves hat geschrieben:werde die komplette Familie in den Club bringen. Da meine Kids unter 18 sind, meine Frau sowieso keine Ahnung hat (von Fussball), kann ich dann alle Stimmen auf mich vereinen. Dann hat es schon 0.5% der benötigten Unterschriften


...schön, wenn die familie so mitzieht. zum einberufen der aomv zählen die kids aber net, solange sie nicht volljährig sind...



Beitragvon JochenG » 27.11.2013, 17:17


Karl hat geschrieben:...schön, wenn die familie so mitzieht. zum einberufen der aomv zählen die kids aber net, solange sie nicht volljährig sind...

Stimmt nur nach der aktuellen Satzung. Nach der geplanten Änderungen dann 5% (aller) Mitglieder. Also auch der minderjährigen ;)



Beitragvon wkv » 27.11.2013, 17:38


Das würde ich einmal auf Rechtssicherheit überprüfen.

In so fast allen Satzungen, die ich kenne ist die volle Geschäftsfähigkeit zwingende Voraussetzung für eine Stimmabgabe.



Beitragvon daachdieb » 27.11.2013, 17:45


JochenG hat geschrieben:Nach der geplanten Änderungen dann 5% (aller) Mitglieder. Also auch der minderjährigen ;)

D.h. wer genug Geld hat um z.B. 300 Kindern aus einem Waisehaus die Mitgliedschaft zu finanzieren bestimmt über 300 Stimmen?
Nöö, oder?
Oderint, dum metuant
fck-jetzt.de



Beitragvon JochenG » 27.11.2013, 18:07


wkv hat geschrieben:Das würde ich einmal auf Rechtssicherheit überprüfen.

In so fast allen Satzungen, die ich kenne ist die volle Geschäftsfähigkeit zwingende Voraussetzung für eine Stimmabgabe.

Vorsicht @wkv. Zwischen Stimmrecht und Abgabe eines Minderheitsbegehren sind schon erhebliche Unterschiede.

Hier nur ein Auszug aus einem Rechtskommentar zum Thema Vereinsrecht.
Sauter/Schweyer/Waldner "Der eingetragene Verein" Verlag C.H. Beck, 19. Auflage RZ 160 (Ausschnitt)
bb) Das Minderheitenrecht auf Einberufung der Mitgliederversammlung hat geschrieben:[...]
Bei der Berechnung der erforderlichen Minderheit zählen alle Mitglieder mit, die das Recht haben, an der Mitgliederversammlung teilzunehmen. Also auch die nicht stimmberechtigten Mitglieder (z.B. außerordentliche oder Ehrenmitglieder).
[...]


Deshalb war in der Vergangenheit der Zusatz "ordentliche" Mitglieder enthalten. Dieser Zusatz entfällt und somit gelten alle Mitglieder in die Quote für die Anforderung einer aoMV.

daachdieb hat geschrieben:D.h. wer genug Geld hat um z.B. 300 Kindern aus einem Waisehaus die Mitgliedschaft zu finanzieren bestimmt über 300 Stimmen?
Nöö, oder?

Wenn Du soviel Geld ausgeben willst, um eine aoMV einzuberufen - ja. Dass dort nicht alle abstimmen dürfen ist halt was anderes.

Bitte hier nicht das Stimmrecht und das Minderheitenrecht miteinander vermischen.
Äppel ≠ Birnen ;)




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